Wenn eine Immobilie gehandelt wird, muss der Immobilienmakler oder Rechtsanwalt eine Erstattungsabrechnung erstellen. In dieser Abrechnung wird festgelegt, was der frühere und der neue Eigentümer jeweils für (u. a.) Renovierungsarbeiten zu zahlen haben. Dies alles wird über die Grundsteuerrechnung angepasst.

