BOFA arbeitet an der Erfüllung der Vision 2032, bevor die Zeit abläuft

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Hersteller müssen für ihren Verpackungsmüll bezahlen

Ab Oktober 2025 wird in Dänemark eine erweiterte Herstellerverantwortung für Verpackungsabfälle eingeführt. Das bedeutet, dass die Verpackungshersteller für die Sammlung und Behandlung der von ihnen produzierten Verpackungen bezahlen müssen.

Es geschieht nach das Verursacherprinzipund beschrieben in "Durchführungsverordnung Nr. 1706"des Ministeriums für Umwelt und Gleichstellung über bestimmte Anforderungen an Verpackungen, die erweiterte Herstellerverantwortung für Verpackungen und andere Abfälle, die zusammen mit Verpackungsabfällen gesammelt werden".

In der Praxis ändert sich nichts an der Art und Weise, wie Abfälle auf Bornholm eingesammelt werden oder wie andere Gebühren von Bürgern und Unternehmen erhoben werden.

Die Herstellergebühr wird vor Ort berechnet und ist in der nachstehenden Gebührentabelle zu finden.

Übersicht nach Paragraf 01-01-2026 bis 31-12-2026

Systeme der Abfallwirtschaft

§ 102(1) Gebühren für Regelungen, die den Erzeugern zugewiesen werden
§ 102(5) Gebühren für allgemeine Verwaltungskosten
§ 102(6) Gebühren für Informationsinitiativen und sonstige KommunikationSummen

Restmüll 511.32100511.321
Pappe - Sammelsystem2.808.100002.808.100
Papier - Sammelsystem148.91400148.914
Metall - Sammelsystem644.61800644.618
Glas - Sammlungsschema6.000.157006.000.157
Kunststoff - Sammelsystem5.675.521005.675.521
Lebensmittel- und Getränkekartons - Sammelsystem1.144.643001.144.643
Pappe - Recyclingzentrum1.001.380001.001.380
Papier - Recyclingzentrum37.5500037.550
Glas - Recyclingzentrum811.76900811.769
Indoor-Baum - Recyclingzentrum1.014.135001.014.135
Gefährliche Abfälle - Recyclingzentrum124.99400124.994
Kunststoffe - Recyclingzentrum1.175.514001.175.514
Metall - Recyclingzentrum11.7500011.750
Summen21.110.3660021.110.366

Überblick gemäß Absatz 01-10-2025 bis 31-12-2025

Systeme der Abfallwirtschaft

§ 101(1) Gebühren für Regelungen, die den Erzeugern zugewiesen werden
§ 101(5) Gebühren für allgemeine Verwaltungskosten
§ 101(6) Gebühren für Informationsinitiativen und sonstige KommunikationSummen, ex. MEHRWERTSTEUER

Restmüll (korrekt sortierte Verpackungen) - Sammelsystem129.96302.400132.364
Pappe - Sammelsystem675.566016.925692.491
Papier - Sammelsystem35.825089836.723
Metall - Sammelsystem152.26105.740158.001
Glas - Sammlungsschema1.417.258053.4311.470.689
Kunststoff - Sammelsystem1.357.114034.2781.391.392
Lebensmittel- und Getränkekartons - Sammelsystem273.70406.913280.617
Recyclingzentrum - Rücknahmeservice959.57706.028965.605
Summen5.001.2680126.6145.127.882