BOFA arbeitet an der Erfüllung der Vision 2032, bevor die Zeit abläuft

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Erdungskontrolleur

Gemäß der Durchführungsverordnung Nr. 1479 vom 12. Dezember 2007 über die Benachrichtigung und Dokumentation im Zusammenhang mit der Verbringung von Erdreich und den Vorschriften der Region Bornholm für Erdreich muss Erdreich gemäß den folgenden Richtlinien verlegt werden:

Bewegter Boden
In der Regel muss die Anmeldung spätestens 4 Wochen vor der Verbringung des Bodens erfolgen.
Die Meldung erfolgt unter www.jordweb.dk

EarthWeb
Das Amt für Technik und Umwelt der Region Bornholm empfiehlt Erdbewegern, sich bei JordWeb anzumelden. JordWeb ist ein elektronisches System, das die Verwaltung des gesamten Prozesses erleichtert. Sie können sich für das System anmelden unter www.jordweb.dk.

Die Anmeldung und die Anweisungen zur Nutzung des Systems sind auf der Website unter dem Menüpunkt "Quick-guide" zu finden; dort ist auch eine Demonstration des Systems zu finden.

Alle Fragen können an die Abteilung Technologie und Umwelt gerichtet werden:
Kenneth Falch Hennings, +45 56 92 20 85.

Jordanien-Analysen
Der Anmeldung müssen Bodenanalysen beigefügt werden. Es gelten die folgenden Anforderungen:

  • Beseitigung als leicht kontaminierter Boden: 1 Analyse pro 120 Tonnen.
  • Verwendung/Beseitigung als saubere Erde: 1 Analyse pro 30 Tonnen.

Bei Ankunft bei BOFA
Bei Anlieferung bei BOFA müssen Sie mitbringen:

  • Eine Kopie des Meldeformulars oder ein Ausdruck aus JordWeb.
  • Bodenanalysen, falls zutreffend.

Erde an BOFA
Nachstehend finden Sie einen Überblick über die häufigsten Bodenklassen, die an BOFA gemeldet werden. Eine genauere Übersicht über die meldepflichtigen Bodenklassen finden Sie unter Bornholms Regionskommunes Hauptseite.

Sauberer Boden
Definiert als:

  • Bodenaushub in Bereichen, in denen keine tatsächliche Kontamination stattgefunden hat.
  • Boden, der im Straßenbereich nicht ausgehoben wird.
  • Boden, der nicht auf einem registrierten/kartierten kontaminierten Standort ausgehoben wird.
  • Böden, die nicht aus Gebieten stammen, die unter die Gebietsklassifizierung der Region Bornholm fallen.

Diese Art von Boden kann direkt zu BOFA transportiert werden, entweder zum Almegårdsvej 8 in Rønne oder zu einer der BOFA-Deponien, wie es bisher der Fall war.

Geringfügig kontaminierter Boden
Leicht kontaminierter Boden ist der Ausgangspunkt:

  • Bodenaushub im Straßenbereich.
  • Bodenaushub in den klassifizierten Gebieten.
  • Boden, der z. B. von registrierten kontaminierten Standorten stammt (kartierte Flächen).

Vor dem Transport zu BOFA muss die Bodenentnahme wie oben beschrieben angemeldet werden. Das Meldeformular und eventuelle Bodenproben müssen bei der Anlieferung mitgebracht werden.

Böden aus kartierten Gebieten
Bei der Verbringung von Boden aus kartierten Gebieten und kontaminiertem Boden muss zusätzlich zu leicht kontaminiertem Boden eine Bodenprobe pro 30 Tonnen entnommen werden. Außerdem muss eine Identifizierung etwaiger Hot Spots vorgenommen werden.

Die gleichen Anforderungen an die Analysen gelten, wenn verunreinigter Boden gefunden wird, der den Wert für geringfügig verunreinigten Boden übersteigt, aber das Gebiet nicht kartiert wurde. Die Gemeinde kann jedoch die Zahl der Proben verringern, wenn sie vor der Meldung einen Bodenbewirtschaftungsplan genehmigt hat.

Vor dem Transport zu BOFA muss die Bodenentnahme wie oben beschrieben angemeldet werden. Das Meldeformular und eventuelle Bodenproben müssen bei der Anlieferung mitgebracht werden.

Notgrabungen
Bei Notgrabungen handelt es sich um Aushubarbeiten und Bodenverlagerungen, die aufgrund einer plötzlichen Situation nicht bis zur vorherigen Anmeldung und Genehmigung warten können.

Diese Erde kann sofort an einen vorübergehenden Ort gebracht werden:

  • In einem Container oder ähnlichem
  • Die Kartierungsseite bei BOFA.

Wenn eine Ausgrabung und Verlegung an einen vorübergehenden Standort stattfindet, muss dies den technischen und Umweltdiensten gemeldet werden. Die Meldung muss spätestens 3 Arbeitstage nach Abschluss des Umzugs an den vorläufigen Standort erfolgen.

Bei der Einreichung bei BOFA muss ein Meldeformular eingereicht werden. Das Formular muss von dem für den Erdaushub verantwortlichen Unternehmen unterzeichnet werden und dient als Nachweis für die Herkunft des Bodens.

Für Notgrabungen kann die BOFA-Kartierungsstelle genutzt werden. Wenn der Boden auf der Kartierungsfläche abgelagert wird, muss das verantwortliche Unternehmen eine Erklärung zur Bodenentnahme auf der Waage unterzeichnen. Das verantwortliche Unternehmen muss dann dafür sorgen, dass der Boden innerhalb von 3 Monaten analysiert und zur Endlagerstätte gebracht wird.

Alle Fragen können an die Abteilung Technologie und Umwelt gerichtet werden:
Kenneth Falch Hennings, +45 56 92 20 85 oder E-Mail: Kenneth.Hennings@brk.dk.